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15.01.2019

Änderung der Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Bad Orb

 

Durch Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Orb erfolgen ab 01.01.2019 die öffentlichen Bekanntmachungen nicht mehr im Amtsblatt der Stadt Bad Orb.

Zukünftig werden die öffentlichen Bekanntmachungen rechtsverbindlich im Internet unter www.bad-orb.de  veröffentlicht. Für die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgt eine Hinweisbekanntmachung in der Gelnhäuser Neue Zeitung. Im Bauleitverfahren erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen nicht auf der Internetseite der Stadt Bad Orb sondern in der Gelnhäuser Neue Zeitung.

Aus diesem Grund erscheint ab 01.01.2019 kein Amtsblatt mehr. Stattdessen erscheint ein Mitteilungsblatt der Stadt Bad Orb, in dem zukünftig zusätzlich deklaratorisch die öffentlichen Bekanntmachungen und die Mitteilungen der Stadt Bad Orb veröffentlicht werden.

 

Dieses Mitteilungsblatt wird an nachfolgenden Auslagestellen ausgelegt und kann hier kostenfrei von Ihnen abgeholt werden.

  • Rathaus, Bürgerservice,

     Frankfurter Straße 2

  • Aral Tankstelle,

    Frankfurter Straße 11

  • Lucia Holzmann

    Wolle und Zeitschriften,

    Hauptstraße 44

  • Kiosk Kailing,

    Bahnhofstr. 1

  • Tourist-Information,

    Kurparkstr. 2

Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung der öffentlichen Bekanntmachungen und der Mitteilungen der Stadt auf der Internetseite des Bad Orber Blättchens unter www.bad-orber-blaettche.de

Weiterhin erfolgt eine Veröffentlichung der sonstigen Mitteilungen der Stadt Bad Orb auf der oben genannten Internetseite der Stadt Bad Orb unter www.bad-orb.de.

Wir hoffen, Sie mit diesen umfangreichen Veröffentlichungen auch in  Zukunft umfassend über die öffentlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Bad Orb zu informieren.

Stadtwappen der Stadt Bad Orb mit St. Martin Abbildung
Stadtwappen der Stadt Bad Orb mit St. Martin Abbildung

 

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