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Häufig gestellte Fragen:

Ich möchte mir Betreuungsangebote ansehen - muss ich mich dafür registrieren?

  • Nein. Die Betreuungsangebote können über das Elternportal von LITTLE BIRD angesehen werden. Das Portal funktioniert wie eine Suchmaschine, aus der die Ergebnisse in einer Liste von Einrichtungen und auf einer „Online-Mapping-Karte“ dargestellt werden. Über die jeweiligen Profile können Eltern die Informationen der jeweiligen Einrichtungen, wie z.B. Kontaktdaten, Konzepte, usw. einsehen.Für die Darstellung der Portal-Profile sind die Einrichtungen eigenständig verantwortlich.

Warum ist eine Registrierung notwendig?

Um eine Betreuungsplatzanfrage bei einem oder mehreren Betreuungsplatzanbietern über das Online-Portal stellen zu können, ist es notwendig, sich im System von LITTLE BIRD anzumelden. Durch diese Registrierung erhalten Sie einen persönlichen Account, der es Ihnen ermöglicht, den jeweiligen Status der von Ihnen versandten Betreuungsplatzanfragen einsehen zu können.
Ebenfalls möglich ist ein Speichern der Suche, das Merken von Einrichtungen und die Vorlageverwaltung der eigenen Angaben für eventuell weitere Anfragen.

Welche Einrichtungen bekomme im Portal angezeigt?

  • Das Programm erstellt aufgrund des Alters des Kindes zum gesuchten Betreuungszeitpunkt eine Übersicht der Einrichtungen mit den entsprechenden Betreuungsarten.
  • Die hinterlegten Betreuungsarten im System (z.B. Krippe, Kindergarten, usw.) sind entsprechend dem Alter zugeordnet.

Was bedeutet die graue Farbgebung der dargestellten Einrichtungen in der Stadtkarte?

Die für Bad Orb angezeigten grauen Häuschen bilden alle zur Betreuungsart in Frage kommenden Betreuungseinrichtungen ab, ohne Angaben zur Belegung darzustellen.

Wie wird eine Betreuungsanfrage gestellt?

Mit Ihrer Betreuungsplatzanfrage (Vormerkung) erhält die ausgewählte Betreuungseinrichtung Kenntnis über Ihr Interesse an einem Betreuungsangebot. Nachdem Sie sich im System von LITTLE BIRD registriert haben, können Sie mit einer Betreuungsplatzanfrage beginnen.

Über den Button „Betreuungsanfrage erstellen“ gelangen Sie zu einem Online-Formular. Wichtig: Bitte beachten Sie hierbei die mit * gekennzeichneten Felder, welche mit den entsprechenden Daten ausgefüllt werden müssen. Nach Abschluss des Online-Formulars kann dann die Betreuungsplatzanfrage versendet werden.

Können Betreuungsanfragen nur über das Online-Portal gestellt werden?

  • Das Online-Portal von LITTLE BIRD dient Ihnen als direkter Weg, um eine Betreuungsanfrage an einen Betreuungsanbieter zu stellen. Ist kein Computer oder Online-Zugang vorhanden, kann eine Betreuungsplatzanfrage auch persönlich in der jeweiligen Einrichtung oder bei der Stadtverwaltung Bad Orb gestellt werden. Hierfür werden vor Ort spezielle LITTLE BIRD-relevante Formulare vorgehalten.
  • Bei einer persönlichen Betreuungsplatzanfrage kann der Mitarbeiter vor Ort die Datenerfassung direkt vornehmen oder das entsprechende Formular aushändigen. Die Daten werden später in das System übernommen.
  • Ein persönlicher Eltern-Account wird hierbei nicht angelegt.

Kann ich eine Betreuungsplatzanfrage noch vor der Geburt meines Kindes vornehmen?

Nein. Bei allen Betreuungseinrichtungen, auch im Krippenbereich kann eine Betreuungsplatzanfrage mit bzw. ab Geburt erfolgen.

Was muss beim Ausfüllen des Online-Formulars im Elternportal beachten werden?

Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Daten korrekt angeben werden. Die mit * versehenen Felder sind Pflichtfelder und zwingend notwendig auszufüllen, da sonst die Betreuungsanfrage nicht versandt werden kann.

Muss ein zweiter Vertragspartner angeben werden?

Ja, wenn für das anzumeldende Kind ein gemeinsames Sorgerecht besteht und/oder bei verheirateten Partnern

Wie viele Betreuungsplatzanfragen (Vormerkungen) kann ich erstellen?

Sie können gleichzeitig bis zu 3 Betreuungsplatzanfragen für je eine Betreuungsart (Kleinkinderbetreuung, Kindergarten) stellen. Diese Vormerkungen sind für Sie unverbindlich und dienen zur Planung der Belegung in der jeweiligen Einrichtung. Ebenso dient die Vormerkung zur Ermittlung der Bedarfsplanung.

Ab wann kann ich eine Betreuungsplatzanfrage für eine Betreuungsart (Kleinkinderbetreuung, Kindergarten) stellen?

Sie können für jede Betreuungsart maximal 3 Jahre im Voraus eine Betreuungsplatzanfrage stellen.

Ich wohne nicht in Bad Orb - möchte aber zuziehen. Ist eine Betreuungsplatzanfrage dennoch möglich?

  • Wenn Sie beabsichtigen nach Bad Orb zu ziehen ist es bereits vorher möglich, eine Betreuungsanfrage zu stellen. Beim Eingabeprozess im System werden Sie gefragt, ob Sie zuziehen möchten und wann dies geschehen soll. Diese Angaben sind für die Einrichtungen wichtige Informationen, um einen reellen Bedarf einschätzen zu können.
  • Sobald Ihre neue Wohnadresse in Bad Orb feststeht ist diese im System nachzupflegen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bad Orb oder per E-Mail an: emmely.lotz@bad-orb.de

Kann ich Prioritäten angeben?

Ja. Sie Können im System eine Wunscheinrichtung angeben. Wir bitten um Verständnis, wenn wir diesem Prioritätenwunsch, aufgrund eine Belegungssituation nicht nachkommen können.

Ich habe eine Betreuungsplatzanfrage gestellt und versendet - was passiert damit?

Ihre Betreuungsanfrage (Vormerkung) wird direkt an dieVerwaltung übermittelt. Hat die Verwaltung Ihre Vormerkung gesichtet und in die Vormerkliste der Einrichtung übernommen, wird dieser Vorgang von der Einrichtung mit einer Benachrichtigung an Sie (per E-Mail oder Brief) bestätigt. In der Folgezeit wird die  Verwaltung Ihre Platzanfrage prüfen.

In meinem Bestätigungsschreiben werde ich aufgefordert mich vorzustellen. Was ist darunter zu verstehen?

Nach Übernahme Ihrer Vormerkung und Sichtung wird Ihnen eine Eingangsbestätigung übermittelt. In dieser werden die Sorgeberechtigten gebeten, sich vorzustellen. Darunter versteht man eine einmalige Datenüberprüfung der Personen zu den gemachten Angaben in der Vormerkung (durch Ausweis des/der Sorgeberechtigte(n) + Ausweis oder Geburtsurkunde des Kindes). Dieser Vorgang dient ausschließlich der Datensicherheit und gewährleistet gesicherte und überprüfte Daten im System.

Die Vorstellung im Sinne einer einmaligen Datenprüfung der im Anmeldeverfahren erfassten Personen (Sorgeberechtigte und Kind) kann in der Stadtverwaltung Bad Orb bei den zuständigen Mitarbeitern vorgenommen werden, sowie bei einem Termin in einer Betreuungseinrichtung.

Welche Aufnahmekriterien liegen einer Betreuungsplatzvergabe zugrunde? Sind diese in allen Einrichtungen gleich?


  • Das zentrale Anmeldesystem von LITTLE BIRD stellt das Anmeldeverfahren in einheitlicher Form dar, nimmt aber keinen Einfluss auf eine Platzvergabe.
  • Die Vergabe von Betreuungsplätzen wird ausschließlich von der Verwaltung vorgenommen.
  • Für die Platzvergabe liegen den Einrichtungen ihre jeweiligen Aufnahmekriterien zugrunde, die durch die verschiedenen Betreuungsarten (Krippe, Tagespflege, Kindergarten)  bestimmt werden - sowie durch abweichende Situationen der Einrichtungen (z.B. Platzkapazitäten, Essenswunsch Personalstand, etc.) zu unterschiedlichen Aufnahmevoraussetzungen führen können.

Wer entscheidet über die Platzvergabe?


Die Planung und Entscheidung zur Vergabe von freien Betreuungsplätzen werden ausschließlich durch die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und den individuellen Aufnahmekriterien vergeben. Die Leitungen und deren Personal haben keinen Einfluss auf die Platzvergabe.

Was passiert im System von LITTLE BIRD, wenn ich eine Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt erhalte, als zu meinem angefragten Betreuungsbeginn?

Sie haben beispielsweise 5 Betreuungsplatzanfragen zum 01.05. eines Jahres gestellt und erhalten von einer Einrichtung ein Reservierungsangebot zum 01.09. des Jahres, das Sie auch annehmen. Es verbleiben die restlichen Betreuungsanfragen aktiv im System - allerdings nur bis zum Start der bestätigten Reservierung. Wichtig hierbei:

  • Ein Reservierungsangebot einer anderen Einrichtung wäre dann nur noch bis „Beginn-Datum“ der bereits bestätigten Reservierung möglich.
  • Ein über den bereits bestätigten Betreuungsbeginn zeitlich hinausgehendes weiteres Reservierungsangebot einer weiteren Einrichtung ist nicht möglich.

Ist es möglich eine von mir bereits bestätigte Reservierung wieder zurück zu nehmen?

Ja. Sollten Sie Ihr bereits bestätigtes Reservierungsangebot zurücknehmen wollen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Verwaltung auf, um den Sachverhalt zu klären. Dort wird die Reservierung storniert. Die durch die Reservierung vormals gesperrten Vormerkungen werden wieder aktiv.

Von einer Einrichtung habe ich eine Ablehnung auf meine Vormerkung erhalten - was kann ich tun?

  • Bei Erhalt einer Ablehnung können Sie umgehend eine neue Vormerkung über Ihren LITTLE BIRD Account in einer anderen Betreuungseinrichtung vornehmen.
  • Gegebenenfalls kann auch eine erneute Vormerkung zu einem späteren Betreuungszeitpunkt in der zuvor ablehnenden Einrichtung erfolgen. Dies kann z.B. bei Informationen der Einrichtung dazu, bzw. nach Rücksprache mit der Verwaltung sinnvoll werden.
  • Sollte keine Möglichkeit zur weiteren Online-Eingabe vorhanden sein, können Sie Sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung  wenden, um die Vormerkungen anlegen zu lassen.

Ich habe eine Ablehnung von einer Einrichtung erhalten, und möchte aber weiter auf der Vormerkliste bleiben. Ist das möglich?

Sollten Sie eine Ablehnung auf Ihre Betreuungsplatzanfrage verhalten haben, bei der Sie aber weiterhin auf der Liste bleiben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Verwaltung auf, und informieren Sie diese über Ihren Wunsch. Die Verwaltung kann ggfs. und ohne eine verbindliche Aussage über ein eventuelles Platzangebot die Ablehnung zurück nehmen bzw. die Vormerkung reaktivieren.

Kann ich gleichzeitig für verschiedene Betreuungsarten Vormerkungen anlegen?

Ja. Sie können z.B. bei der Suche nach einem Betreuungsplatz in der Kleinkinderbetreuung auch schon für den Zeitraum danach Vormerkungen für die Kindergartenplatzsuche anlegen. Grundsätzlich gilt: 3 Jahre im Voraus ist eine Vormerkung für eine Betreuungsart möglich.

Was ist für mich zu tun bei einem Wechsel von einer Betreuungsart in die nächste?

Ihr Kind besucht eine Betreuungseinrichtung und soll bald in die nächst „ältere“ Betreuungsart wechseln (z.B. von Krippe in den Kindergarten).
Hierfür gilt:

  • Für jede Betreuungsart muss eine entsprechende Betreuungsplatzanfrage gestellt werden. Diese können Sie über das Little Bird Online-Portal eigenständig anlegen und an die Einrichtungen versenden. Sollte es keine Möglichkeit zur Online-Bearbeitung geben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bad Orb.

Ich möchte mein Kind in der Kindertagespflege (Tagesmutter) betreuen lassen. Ist dies möglich?

Ja, die Kindergartenverwaltung leitet auf Wunsch Betreuungsanfragen an die Kindertagespflegeperson weiter. Eine direkte Anmeldung über das System Little Bird bei der Tagesmutter ist leider noch nicht möglich. Bitte setzen Sie sich im Bedarfsfall mit uns in Verbindung.

Wann wird meine Betreuungsplatzanfrage bearbeitet? Wann werden die Betreuungsplätze vergeben?

  • Sobald Ihre Betreuungsanfrage von der Verwaltung gesichtet und in die dortige einrichtungsrelevante Vormerkliste übernommen wurde, erhalten Sie hierzu eine Bestätigung (nach der von Ihnen angegebenen Benachrichtigungsangabe per E-Mail oder Brief). Dieser Vorgang sollte innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Vormerkung von den Einrichtungen getätigt sein. In Einzelfällen kann es immer einmal zu zeitlichen Abweichungen kommen.
  • Wenn die Verwaltung diese Anfrage auf ein Betreuungsplatzangebot in der Einrichtung geprüft hat, erhalten Sie ein Reservierungsangebot oder eine Ablehnung. Wenn Sie innerhalb einer angegebenen Frist das erhaltene Reservierungsangebot bestätigen (per E-Mail oder Brief), gilt dieses als verbindliche übereinstimmende Willenserklärung im Sinne eines Vorvertrages und dient bei frühzeitiger Abwicklung der Planungssicherheit für Eltern und Einrichtungen.
  • Die Verwaltung bemüht sich, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu agieren.

Bei meiner Platzsuche habe ich von einer Kita eine Ablehnung für die Betreuungsart Krippe erhalten. Gleichzeit habe ich dort auch eine Vormerkung für einen Kindergartenplatz - hat die Absage in der Krippe automatisch Auswirkungen auf meine Kindergartenplatz?

Nein. Die Verwaltung unterscheidet zwischen den Betreuungsarten im Haus. Wer z.B. eine Ablehnung für die Krippe erhält, kann dennoch Chancen auf einen Platz ab Kindergartenalter haben. Die Bedingungen und Aufnahmekriterien können in den verschiedenen Betreuungsarten unterschiedlich sein. Die Verwaltung betrachten die Anfragen für jede Betreuungsart individuell.

Ich habe bereits eine Anmeldung abgegeben. Muss ich mich in Little Bird noch einmal Anmelden?

Nein, sämtliche vor dem 01.09.2019 abgegebene Anmeldung behalten ihre volle Gültigkeit. Die Daten wurden von uns ins System Little Bird übernommen. Eine erneutte Anmeldung in Little Bird ist nicht notwendig.

Kann ich die Einrichtung im Vorfeld ansehen?

Sehr gerne freuen wir uns, wenn Sie unsere Einrichtungen im Vorfeld ansehen möchten. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Besichtigungstermin direkt mit der Leitung der Kindertagesstätte.

Wie lange dauert die Eingewöhnungszeit?

Die Eingewöhnungszeit beträgt in der Regel 2 - 4 Wochen. Umfang und Dauer der Eingewöhnung sind individuell von Kind zu Kind verschieden. In jedem Falle bitten wir die Eltern im Zeitraum der Eingewöhung um eine kurzfristige Verfügbarkeit.

Wo können Anträge für Sozialleistungen gestellt werden?

Anträge auf Sozialleistungen z. B. Übernahme von Kostenbeiträge und Verpflegungsentgelt können beim zuständigen Kommunalen Center für Arbeit gestellt werden.

Adresse KCA

Können die gebuchten Betreuungszeiten verändert werden?

Auf schriftlichen Antrag kann die Betreuungszeit verändert werden. Dieser Antrag muss mindestens mit einer Vorlauffrist von 3 Wochen zum Monatsende gestellt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass die Genehmigung eines Antrages abhängig von der freien Kapazitäten ist.

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