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Anmeldungen zur Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist sechs Monate gültig. Wenn Ihnen alle Unterlagen vorliegen, kommen Sie beide gemeinsam zu uns. Dafür können Sie gerne mit uns einen Termin vereinbaren.

Hochzeit
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Zu beachten

Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn einer von Ihnen andauernd beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (detaillierte Bevollmächtigung) die Eheschließung auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (nicht aber erst am Tag der Eheschließung).

Benötigte Unterlagen

Wenn beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.

  • Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Bad Orb mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.

  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.


Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich Folgendes:

  • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten auch eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung beziehungsweise Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.

  • Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin oder eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk.

  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe/Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile sowie Aufhebungsurteile.


In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,

  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,

  • Ihre letzte Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben oder eine Ihrer Vorehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurde,

  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,

Es sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern oder Geschwister) eingeholt werden.


Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.

Wenn Sie bereits eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen (nur möglich, wenn Ihre begründete Lebenspartnerschaft noch besteht und weder durch rechtskräftiges Aufhebungsurteil noch durch den Tod eines der Lebenspartner beziehungsweise eine der Lebenspartnerinnen aufgelöst ist):
 

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich bei dem Standesamt bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde.

  • Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.

  • Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Bad Orb mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

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