Haushalt und Bereichte
Der Haushaltsplan ist ein für jedes Haushaltsjahr aufzustellendes, systematisch gegliedertes Planwerk. Er beinhaltet die dem Haushaltsjahr wirtschaftlich zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen, im Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Ein-und Auszahlungen sowie
im Haushaltsjahr vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren.
Der Haushaltsplan besteht nach § 1 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem
Stellenplan . Der Gesamthaushalt besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt (§ 1 Abs. 2 GemHVO), die wiederum in Teilhaushalte zu gliedern sind (§ 1 Abs. 3 GemHVO).
Sie haben hier die Möglichkeit unseren aktuellen Haushaltsplan, sowie die Haushaltspläne der Vorjahre einzusehen.
Der Haushaltsplan 2020 wurde am 06. Mai 2020 vom Haupt- und Finanzausschuss an Stelle der Stadtverordnetenversammlung gem. § 51 Abs. 1 HGO beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt(e) am 10. Juli 2020
Beteiligungsbericht 2016 -2017
Beteiligungsbericht 2014 - 2015
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