Fundbüro
Wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht durch den Eigentümer abgeholt, geht die Fundsache in den Besitz der Stadt Bad Orb über und wird Caritativen Einrichtungen zur Verfügung gestellt, wenn der Finder nicht einen Rückgabeanspruch bei der Abgabe der Fundsache angemeldet hat.
Gefunden?
Sie haben einen Schlüssel, ein Telefon, ein Fahrrad, Kleidung oder einen anderen Gegenstand gefunden? Geben Sie Ihre Fundsachen bitte im Fundbüro im Bürgerbüro ab. Bei der Abgabe können Sie entscheiden ob Sie Finderlohn vom Eigentümer wünschen und ob Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zurückerhalten möchten.
Verloren?
Wenn Sie etwas verloren haben können Sie gerne per email, telefonisch oder persönlich im Fundbüro der Stadt Bad Orb nachfragen.
Erforderliche Unterlagen (bei Abholung einer Fundsache)
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Personalausweis oder Reisepass
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Beweismittel, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer der Fundsache sind
Gebühren
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Die Gebühr beträgt 3% des Wertes der Fundsache, mindestens aber 6€
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Hinzu kommt ggf. ein Finderlohn (3%-5% je nach Wert der Fundsache)
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Bei Kindern und Jugendlichen wird keine Gebühr erhoben