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Datenschutz bei Bewerbungen

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Im Rahmen Ihrer Bewerbung ist es jedoch unerlässlich Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Informationspflichten

Informationen nach Art. 13 DSGVO – Bewerbungsverfahren bei der Stadt Bad Orb

1. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Herr Bürgermeister Tobias Weisbecker

Bürgermeister

Frankfurter Straße 2
Zimmer 3.18
63619 Bad Orb

2. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

b-pi sec GmbH

Kopenhagener Straße 6
65542 Limburg

3. Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren

3.1 Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens zur Begründung eines Beschäftigungs-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses.

3.2 Umfang der Datenverarbeitung

Folgende Daten werden in der Regel verarbeitet:

  • Titel
  • Anrede/Geschlecht
  • Vor- und Zuname
  • Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)
  • Kontaktdaten (E-Mail Adresse, Telefon-/Mobiltelefonnummer)
  • Schwerbehinderung und Grad der Behinderung, ggf. Gleichstellung
  • (hoch-) schulische Nachweise (Zeugnisse und Abschlüsse)
  • berufliche oder praktische Nachweise (Zeugnisse, Beurteilungen, Berufserfahrungen)
  • weitere Kompetenzen (Weiter-/Fortbildungen, Sprach-/EDV-Kenntnisse, Auslandserfahrung, Führerscheine)
  • Lebenslauf
  • bevorzugtes Tätigkeitsfeld

3.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Das Recht auf Datenverarbeitung ergibt sich aus § 15 HDSIG in Verbindung mit §§ 86 ff. HBG und § 3 TVöD.
Personenbezogene Daten dürfen verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungs-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses erforderlich ist.

3.4 Erforderlichkeit der Datenverarbeitung

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogener Daten durch die Übersendung einer Bewerbung ist freiwillig. Im Rahmen Ihrer Bewerbung für einen Arbeitsplatz bei der Stadtverwaltung Bad Orb ist die Datenverarbeitung jedoch unerlässlich. Es kann kein Beschäftigungs-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis ohne Datenverarbeitung erfolgen.

4. Empfänger der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden im Bewerbungsprozess nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten werden nach Eingang Ihrer Bewerbung nur innerhalb der Stadtverwaltung durch Berechtigte verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist. Unter diesen Voraussetzungen kann die Weitergabe an unsere Rechtsabteilung sowie an zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen wie zum Beispiel Rechtsanwälte erfolgen.

5. Dauer der Speicherung

Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt solange dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Sofern es zu einem anschließenden Beschäftigungs-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis mit der Stadt Bad Oldesloe kommt, werden Ihre Daten in Ihre künftige Personalakte überführt und dort gespeichert.
Sollten Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine Absage erhalten, werden Ihre Daten sechs Monate nach Beendigung des Auswahlverfahrens gelöscht. Eine längere Speicherung kann zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche und im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten gegebenenfalls auch erfolgen.

6. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie können von der Stadt Bad Orb eine Bestätigung darüber verlangen, dass Ihre
personenbezogene Daten verarbeitet werden. Außerdem haben Sie das Recht Auskunft über die verarbeiteten Daten zu erhalten.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten Daten unrichtig und/oder unvollständig sind.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für Sie eine weitere Verarbeitung der Sie angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Sie können verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Recht auf Unterrichtung (Art. 19 DSGVO)
Haben Sie eines Ihrer Rechte geltend gemacht, ist der Verantwortliche verpflichtet, allen Empfänger*innen der Daten diese Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet für Sie die Möglichkeit, die Sie angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen.

Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich gemäß Artikel 38 Abs. 3 DSGVO an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder nach Artikel 77 Abs. 1 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die für die Stadtverwaltung Bad Orb zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch

Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611-1408 0

7. Aktualisierung

Wir behalten uns vor, diese Information jederzeit im Rahmen der gesetzliche

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