Sprungziele
Inhalt

Wohnberechtigungsschein

Klingel
Klingel mit Klingelschildern

Um in eine Sozialwohnung in Hessen zu ziehen, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Er berechtigt zum Einzug in eine Sozialwohnung.

Grundlage ist das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) und das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).

Der Wohnberechtigungsschein...

- Gilt in ganz Hessen

- Kann in jeder Behörde in Hessen beantragt werden, nicht nur am Wohnort.

- Hat eine Gültigkeit von einem Jahr (Sie haben ein Jahr Zeit in eine Sozialwohnung zu ziehen)

Voraussetzungen für die Erteilung

  1. Antragserfordernis

d.h Sie müssen einen Antrag stellen

Vordrucke des Antrags bekommen Sie persönlich oder schriftlich bei Nachfrage im Rathaus und auf hier auf unserer Internetseite. (siehe Randspalte)

2. Antragsberechtigung

Sie müssen einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben.

3. Wohnberechtigung

Das Gesamteinkommen der Personen die im Haushalt leben muss innerhalb der Einkommensgrenze sein.

Einkommensgrenze Stand 01.Januar 2017

1 Person  15.572€ im Jahr

2 Personen 23.626€ zusammen im Jahr

Jede weiter Person +5.370€

Dazu darf man diverse Freibeträge anrechnen.

Für diese Berechnung brauchen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Erforderliche Unterlagen

Zu den persönlichen Verhältnissen:

•Personalausweis/Reisepass (ggf. mit Aufenthaltstitel)

• Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde

• Mutterpass bei Schwangeren

• Geburtsurkunden der Kinder

• Schwerbehindertenausweis

Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

•Einkommenserklärung des Antragstellers, seines Ehegatten bzw. Lebenspartners mit / ohne eigenem Einkommen, sowie jedes weiteren Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen

• Verdienstbescheinigung für Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit oder entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mit gleichem Inhalt

• Rentenbscheid(e)

• aktuell(e) Einkommensteuerbescheid(e); bei Selbständigen betriebswirtschaftliche Aufstellung (BWA)

• Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld-I, SGB-II [Hartz-IV], Grundsicherung [SGB-XII] jeweils mit den dazugehörigen Berechnungsblättern, Kosten der Unterkunft, Krankengeld, Elterngeld, etc.)

•Unterhalt

•Abfindungen

•Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ähnliches

 

 

 

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

1.Antragstellung

2.wenn die Voraussetzungen vorliegen, erteilen wir den Wohnberechtigungsschein

3.eigenverantwortliches suchen einer Wohnung aufgrund des ausgestellten Berechtigungsscheins

4.Vorlage der Wohnberechtigungsbescheinigung beim Vermieter

5.bei Einigung: Abschluss des Mietvertrags

Randspalte

nach oben zurück