Sprungziele
Inhalt

Wahlen

Wahlen
Bild Stift macht Kreuz auf Blatt

Wahlen sind die wichtigste Form politischer Beteiligung in der Demokratie. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Durch Wahlen wird die politische Führung bestimmt und der politische Kurs der nächsten Legislaturperiode festgelegt. Wahlen sind das wirksamste Instrument demokratischer Kontrolle: Wenn die Wähler mit der Politik der Regierenden unzufrieden sind, können sie diese abwählen und einen Machtwechsel herbeiführen. Die Grundsätze für die Wahl zum Deutschen Bundestag, zu den Landtagen und zu den Gemeindevertretungen sind im Grundgesetz in Art. 38 und Art. 28 und im Bundeswahlgesetz festgelegt. Sie gelten ebenso für die Wahl der deutschen Abgeordneten ins Europäische Parlament.

Auf den folgenden Menüpunkten finden Sie Informationen zu den jeweiligen Wahlen bzw. allgemeinde Informationen zu Wahlen.



Wie werde ich Wahlhelfer?

Worum geht es?

Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich.

Machen auch Sie mit, und helfen Sie bei einer der bevorstehenden Wahlen und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!

Was ist ein Wahlvorstand?

Jeder Wahlvorstand besteht aus 7 bis 9 Mitgliedern.

  • 1 WahlvorsteherIn der/die die Tätigkeit des Wahlvorstandes leitet und die Aufgaben auf die übrigen Mitglieder verteilt

  • 1 stellv. WahlvorsteherIn

  • 1 SchriftführerIn, verantwortlich für die Erstellung der Wahlniederschrift

  • 1 stellv. SchriftführerIn

  • 2-5 BeisitzerInnen die u.a. folgende Aufgaben haben: Ausgabe der Stimmzettel, Unterstützung bei der Auszählung und die gemeinsame Ermittlung des Wahlergebnisses

    Unserer Wahlhelfer werden bestmöglich auf den Wahltag vorbereitet. Sie erhalten für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro. Gerne können Sie auch zusammen mit Freunden zusammen in einem Wahllokal Dienst machen. Sprechen Sie uns auf Ihre Wünsche an!

    Der Wahltag

    Alle Wahllokale sind von 08:00 - 18:00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Mitglieder des Wahlvorstandes können sich tagsüber ablösen. Es müssen stets mindestens 3 MitgliederInnen des Wahlvorstandes anwesend sein. Ab 18:00 Uhr zählen alle Mitglieder des Wahlvorstandes gemeinsam die Stimmen aus. 

    Machen Sie mit!

    Gerne bieten wir Ihnen auch ein persönliches Gespräch an. Sie erhalten in jedem Fall eine persönliche Einberufung mit weiteren Informationen. Grundsätzlich ist die Wahlberechtigung am Wahltag Voraussetzung. Rufen Sie uns an!

Hilfe rund um Wahlen

1. Wahlbenachrichtigung ist nicht angekommen

Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Ja. Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen, können Sie dennoch wählen. Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wenn Sie dagegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall hat der Wahlvorstand Sie zurückzuweisen und Sie können nicht wählen.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich daher unbedingt mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen.

2. Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?

- Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen bis zum bis zum 42. Tag vor der Wahl

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.

-Umzug und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl

Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.

Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.

-Umzug und Ummeldung erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl

Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.

Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bereits bis zum 21. Tag vor der Wahl– also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.

Nächsten Wahltermine


  • Wahl zum 21. Landtag in Hessen am 8. Oktober 2023

  • Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

  • Wahl zum Deutschen Bundestag ca. Sept. 2025

Randspalte

nach oben zurück