Es wurden 9 Einträge mit dem Anfangsbuchstaben „G“ gefunden
G
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Gasflaschen
Entsorgungsweg: Fachhandel / Hersteller
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Gelbe Tonne - grüner Punkt - Sammlung von Leichtverpackungen
Gesammelt werden Verkaufsverpackungen, wie zum Beispiel Kunststoffbecher, Kunststoffflaschen, Folien, Getränkekartons, Aluminium sowie Weißblechdosen. Verpackungen erkennt man an dem aufgedruckten "Grünen Punkt", wobei Verpackungen aus Papier und Glas nicht in die Gelbe Tonne, sondern zur Altpapiersammlung bzw. zum Altglascontainer gegeben werden müssen. Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff (Spielzeug, Plastikschüsseln etc.) sind keine Verpackungen und sind als Restmüll zu entsorgen. Das vom Dualen System beauftragte Abfuhrunternehmen führt strenge Kontrollen durch und schließt falsch befüllte Tonnen von der Leerung aus. Zusätzlich zur Ausgabe von Gelben Säcken im Rathaus haben die Bürger die Möglichkeit, gelbe Säcke an den Sammelfahrzeugen zu beziehen. Bitte hierzu einen entsprechenden Zettel an die Tonne kleben oder das Personal am Fahrzeug ansprechen.
Kontakt-Info/Gelbe Tonne Hotline Ruf-Nr.: 0800-0785600
Weitere Informationen rund um das Thema Verpackungsrecycling: www.recycling-fuer.deutschland.de
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Gift / Pestiziede
Entsorgungsweg: siehe Sondermüll
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Gipskarton
Entsorgungsweg: Siehe Restmüll
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Glühbirne
Entsorgungsweg: Fachhandel/Hersteller
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Grabschmuck im Friedhofsbereich
Auf den Grabstätten des städtischen Friedhofes dürfen nur Kränze, Grabgebinde oder ähnlicher Grabschmuck abgelegt werden, die ausschließlich aus verrottbaren Materialien hergestellt sind. Verlangen Sie deshalb von den Friedhofsgärtnern, Floristen und Kranzbindereien, Kränze und Gebinde, die aus kompostierbaren Materialien hergestellt wurden. Bitte entsorgen Sie Friedhofsabfälle getrennt nach Restmüll (Grablichter, Folien, Blumentöpfe) und kompostierbaren Grünabfällen.
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Grasschnitt
Entsorgungsweg: Biotonne oder sihe Grün- und Gartenabfälle
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Grillkohle
Erkaltete Asche kann in der Restmülltonne entsorgt werden. Entsorgungsweg: Siehe Restmüll. Asche aus Holzkohle kann im Biomüll entsorgt werden.
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Grün- und GartenabfälleKompostierfähige
Kompostierfähige Grün- und Gartenabfälle können - pro Anlieferung begrenzt auf 1 cbm - an der Annahmestelle am städtischen Bauhof - unter Aufsicht abgegeben werden. Von der Anlieferung ausgenommen sind Gartenbaubetriebe und ähnliche Betriebe. Die Abgabe ist gebührenpflichtig. Sperrige Grünabfälle ( z. B. Weihnachtsbäume) sind vor Anlieferung zu zerkleinern. Größere Mengen Grünabfälle werden an der Kompostierungsanlage in Schlüchtern / Hohenzell gegen Gebühr angenommen.