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Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO

Vor Beginn von Arbeiten (Aufstellung eines Krans, eines Containers, eines Gerüsts, einer Hebebühne oder Verlegung von Leitungen bzw. Hausanschlüssen) auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen müssen die Unternehmer bzw. die Bauunternehmer frühzeitig unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans (ggf. Regelplan) einen schriftlichen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen.

Für die Anordnung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können muss der Antrag vollständig ausgefüllt bis spätestens zwei Wochen vor Baubeginn per E-Mail eingehen.

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