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Geldspielautomat

Spielapparat
Drei Geldspielautomaten stehen in einer Spielhalle

Nach dem § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) müssen gewerbsmäßige Spielgeräte die mit einem Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die Möglichkeiten eines Gewinnes bieten eine Erlaubnis zur Aufstellung besitzen.

Der Antragsteller muss:

  • in den Letzen drei Jahren Frei von Straftaten wie Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche Betrug, Untreue, Veranstaltung eines Glückspiels, Beteiligung an unerlaubten Glückspiel oder von einen vergehen nach §27 das Jugendschutzgesetz sein
  • muss eine Bescheinigung der Industrie oder Handelskammer über die Ausübung von Spieler und Jugendschutz nachweisen können
  • soll ein Sozialkonzept vorlegen Können

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