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Gefährliche Hunde

Hunde anmelden

Jeder Hund, der in der Stadt Bad Orb gehalten wird, muss angemeldet werden. Die reine Anmeldung eines nicht gefährlichen Hundes ist im Bürgerservice vorzunehmen:

Siehe:

Frau Stefanie Schwärzel

Bürgerservice

Frankfurter Straße 2
Zimmer Nr. 0.04
63619 Bad Orb

Anmeldeformular und Informationen siehe: Hundesteuer

Rottweiler
Ein Hund schaut in die Kamera

Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes (Ordnungsamt)

Für Hunde, die nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) als gefährlich gelten,  ist zusätzlich von der Halterin / von dem Halter eine Erlaubnis zum Halten beim Ordnungsamt zu beantragen.

Als gefährlich gelten Hunde, wenn sie

  1. zu einer bestimmten, gelisteten Rasse gehören
  2. sich individuell als gefährlich erwiesen haben (z.B. Beißen)
  3. verhaltensbedingt eine erkennbare übersteigerte Aggressionsbereitschaft zeigen

Wegen ihrer Rasse gelten folgende Hunde als gefährlich:

  • Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire-Bullterrier,
  • Bullterrier,
  • American Bulldog,
  • Dogo Argentino,
  • Kangal (Karabash),
  • Kaukasischer Owtscharka und
  • Rottweiler.

Als gefährliche Hunde gelten auch Kreuzungen der vorstehenden Rassen.

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.

Für die Erlaubniserteilung werden folgende Unterlagen benötigt:

1.         Ausgefüllte Antrag

2.         Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

3.         Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer

4.         aktuelles polizeiliches Führungszeugnis

5.         Sachkundenachweis

6.         positiver Wesenstest (nicht älter als 6 Monate)

7.         Chipnummer des Hundes

8.         Nachweis über die artgerechte Haltung 

9.         Vorlage eines Farbfotos des Hundes (ggf. als Datei) 

Bitte reichen Sie alle Unterlagen schnellstmöglich ein.

Eine Erlaubnis kann nur an Personen ab dem 18. Lebensjahr erteilt werden.

Die erstmalige Erlaubnis kostet 125,00 €, eine Verlängerung 75,00 €.

Was ist bei der Haltung eines gefährlichen Hundes zu beachten?

Gefährliche Hunde 

  • sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
  • dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
  • müssen ein Halsband mit Namen, Anschrift, Telefonnummer der Halterin / des Halters tragen.
  • dürfen nur einzeln geführt werden.

Wohnungen, Grundstücke oder Zwinger in denen gefährliche Hunde gehalten werden, sind entsprechend zu kennzeichnen. 

Hessiche Hundeverordnung

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