Informationen zur Briefwahl in Bad Orb
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht entweder im Wahllokal (Urnenwahl) oder durch Briefwahl ausüben. Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Wahlamt durchführen. Um die Stimme per Briefwahl abgeben zu können, benötigen Sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Briefwahl zur Verfügung.
Für die Bundestagswahl und die Direktwahl Bürgermeister*in am 26.09.2021 können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Die Auslieferung der Wahlunterlagen erfolgt jedoch frühestens ab dem 16.08.2021!
Briefwahlunterlagen kontaktlos/ohne Vorsprache nach Hause geschickt bekommen
(Empfehlung)
- Onlineantrag (Die Beantragung ist vom 16.08.2021 bis zum 22.09.2021 möglich). Hier geht es zum Onlineantrag: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6435001
oder
- Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- formloser Antrag unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum an:
senden.
Briefwahlunterlagen im Wahlamt persönlich zum Mitnehmen beantragen oder vor Ort Wählen
Das Wahlamt im Rathaus hat ab dem 16. August 2021 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
- Ausweisdokument mitbringen!
- Für den Besuch des Rathauses ist die Eingangsklingel zu betätigen und es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP, FFP2).
- Bitte beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.