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Fahrzeugummeldung

MKK

Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, auch Ihr Fahrzeug muss umgemeldet werden.

Sollten Sie innerhalb von Bad Orb oder aus einer Stadt/Gemeinde des Main-Kinzig-Kreises um- bzw. zuziehen, kann die Ummeldung ihres Fahrzeuges beim Meldeamt erfolgen. Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die zuständige Zulassungsstelle des Main-Kinzig-Kreises.

Zur Fahrzeugummeldung wird benötigt:

  • Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Bad Orb gemeldet sein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bish. Fahrzeugschein)
  • Allgemeine Vollmacht (falls nicht persönlich erscheinen)

Hinweis: 
Fahrzeuge welche bereits im Landkreis zugelassen sind:
Vorlage Kennzeichen nur, wenn Fahrzeug noch zugelassen und Umkennzeichnung erwünscht ist.

Die Gebühr für die Änderung des Kraftfahrzeugscheines beträgt 10,80 Euro .
Der Führerschein hingegen muss nicht geändert werden.

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