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Fischereischein

Wenn Sie in Hessen den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Bad Orb gemeldet sind, können wir Ihnen einen Fischereischein ausstellen.

Es gibt folgende Arten:

  • Jugendfischereischein (1 Jahr oder 5 Jahre:) Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr ausgestellt, die noch keine Fischereiprüfung abgelegt haben.
  • Fischereischein (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre)
  • Sonderfischereischein (1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre): Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Fischereiprüfung nicht ablegen können, kann auf Antrag ein Sonderfischereischein erstellt werden
  • Fischereischein für Ausländer (3 Monate gültig)

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Urkunde über die bestandene Fischereiprüfung oder den alten Fischereischein
  • ein aktuelles Lichtbild
  • Allgemeine Vollmacht (falls Sie nicht persönlich erscheinen)

Gebühren:

  • Jahres-Fischereischein: 17,50 Euro
  • 5-Jahres-Fischereischein: 45,00 Euro
  • 10-Jahres-Fischereischein: 86,00 Euro
  • Jahres-Jugend-Fischereischein: 7,50 Euro
  • 5-Jahres-Jugend-Fischereischein: 23,00 Euro
  • Jahres-Sonder-Fischereischein: 17,50 Euro
  • 5-Jahres-Sonder-Fischereischein: 45,00 Euro
  • 10-Jahres-Sonder-Fischereischein: 86,00 Euro

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