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Kirchenaustritt

Seit 01.03.2017 ist die Zuständigkeit für den Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts vom Amtsgericht auf die Städte und Gemeinden übertragen worden. Alle Bürgerinnen und Bürger die in Bad Orb ihren Hauptwohnsitz haben können den Austritt im Bürgerservice erklären.

Wie kann der Austritt erklärt werden?

Der Austritt kann von allen Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, persönlich im Bürgerservice erklärt werden. 

Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für nicht volljährige Geschäftsunfähige kann der  Austritt durch die gesetzlichen Vertreter, denen die Personensorge zusteht, persönlich im Bürgerbüro erklärt werden. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen dem Austritt zustimmen.

Die Erklärung per Vollmacht ist nicht zulässig!

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokument 
  • bei Erklärung durch die gesetzlichen Vertreter müssen diese sich ebenfalls ausweisen können

 

Gebühren:

  • pro Person 30,00 Euro

Rechtsgrundlage:

Hessisches Gesetz zur Regelung des Austritts Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG)

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