Ordnungspolizei
Verkehrsüberwachung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen.
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
In Bad Orb wird die Verkehrsüberwachung von der Städtischen Ordnungspolizei durchgeführt. Haben Sie hierzu Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an die Ordnungspolizei.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Durch die StVO-Novelle 2020 ergaben sich zahlreiche Änderungen auch im Bußgeldkatalog. Die veränderten Sanktionen und Regelungen traten am 28. April 2020 in Kraft. Derzeit (Stand: Juli 2020) kommt wieder bundesweit der alte Bußgeldkatalog zur Anwendung. Hintergrund ist ein Formfehler in der StVO-Novelle, der zumindest die neuen Fahrverbote nichtig machte. Bis September 2020 wollen BMVI und Landesverkehrsministerien eine Lösung für die derzeitige Lage gefunden haben.
Alter Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung
… mit Pkw, Motorrad & Co (innerorts)
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.