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Meine Aufgaben

Durch den engeren Bezug der Bürgerinnen und Bürger zu den politischen Themen weist die repräsentative Demokratie auf der kommunalen Ebene einige Besonderheiten gegenüber der staatlichen Ebene auf. Insbesondere werden seit dem Jahr 1993 Bürgermeister und Landräte in Hessen von den Bürgern unmittelbar gewählt und nicht mehr von den Vertretungskörperschaften (Stadtverordnetenversammlung bzw. Kreistag) bestimmt. Die Bürger der Stadt Bad Orb haben mich bei der Bürgermeisterwahl im September 2021 für die Amtszeit von 6 Jahren zum Bürgermeister gewählt.

Aufgaben des Bürgermeisters

Nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung ist der Bürgermeister der Vorsitzende des Magistrates und Leiter der Verwaltung. Er ist Dienstvorgesetzter aller städtischen Bediensteten mit Ausnahmen der Stadträtinnen und Stadträte. Der Bürgermeister beruft die Sitzungen des Magistrats ein und bereitet die Beschlüsse hierfür vor. Er nimmt ordnungsbehördliche Aufgaben und die sonstigen Auftragsangelegenheiten alleinverantwortlich wahr, d. h., er ist in diesem Aufgabenbereich nur den Aufsichtsbehörden zur Rechenschaft verpflichtet; die Zuständigkeit von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschränkt sich in diesem Zusammenhang auf haushalts- und personalrechtliche Angelegenheiten.

Amtszeit

Die aktuelle Amtszeit läuft vom 16. März 2022 bis zum 15. März 2028.

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