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Planen und Bauen

Die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch ist der zentrale Teil zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Durch sie wird die bauliche und sonstige Nutzung der privaten und öffentlichen Grundstücke einer Gemeinde vorbereitet und geleitet. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Baugesetzbuch (BauGB), in dem die notwendigen amtlichen Verfahren umfassend geregelt sind.

Grundsätze der Bauleitplanung

Ziel der Bauleitplanung ist eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, die eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet und zu einer menschenwürdigen Umwelt beiträgt. Im Baugesetzbuch heißt es dazu im § 1 (5):
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“

§ 1 (6) BauGB enthält einen Katalog von öffentlichen Belangen, die insbesondere bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen sind. Die Belange des Umweltschutzes sind dabei durch die Umweltprüfung und dem Umweltbericht in besondere Weise darzustellen. Die Gemeinden müssen bereits auf der Ebene der Bauleitplanung den Ausgleich der mit den Bauleitplan ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen und festsetzen oder vertragliche Regelungen treffen.
Zudem gibt es eine Vielzahl privater Belange einzelner Bürgerinnen und Bürger.

§ 1 (7) BauGB fordert, bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange sowohl untereinander als auch gegeneinander gerecht abzuwägen.

Die Bauleitplanung wird in zwei Stufen vollzogen. Bauleitpläne sind:

  • der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und
  • der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

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