Vorlage - 1.10/780/2020
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Sachverhalt:
Siehe Antrag der CDU-Fraktion.
(Anmerkung der Verwaltung:
Gemäß § 38, Absatz 2 HGO ist für die Änderung der Hauptsatzung zur Verringerung der Anzahl der Stadtverordneten eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Stadtverordneten erforderlich.
Ein entsprechender Satzungsentwurf (V. Nachtrag) ist als Anlage beigefügt. Über diesen Satzungsentwurf wäre wie im Beschlussvorschlag ergänzt, zu beschließen).
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 38 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird die Hauptsatzung der Stadt Bad Orb wie folgt geändert:
§ 4
Stadtverordnetenversammlung
(1) Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wird ab der nächsten Wahlzeit zum 01.04.2021 auf 31 bei Einwohnerzahl von 5.001 bis zu 10.000 und auf 31 bei einer Einwohnerzahl von 10.001 bis zu 25.000 festgelegt.
Ergänzung:
Der vorliegende Entwurf der V. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Orb vom 23.02.2015 wird gemäß Anlage zur Niederschrift beschlossen.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Fraktion
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Antrag_CDU_Hauptsatzung (295 KB) | |||
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2 | V_Änderungssatzung Hauptsatzung2020AnzahlStavo (16 KB) | ![]() |