Vorlage - 5.10/913/2020
Sachverhalt:
Verfahren
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb hat in ihrer Sitzung am 18.12.2019 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu o. g. Bebauungsplan beschlossen.
Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 24.02.2020 bis einschließlich 27.03.2020.
Mit Schreiben vom 20.02.2020 wurden die Behörden unterrichtet und aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis spätestens am 27.03.2020 abzugeben mit dem Hinweis, dass Anregungen nach Ablauf der Frist nicht mehr vorgebracht werden können. Die Terminvorgabe war mit der Abgabefrist ausreichend bemessen.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wurden folgende Anregungen vorgebracht:
Schreiben der Träger öffentlicher Belange:
Positive Stellungnahmen haben abgegeben:
- Gemeindevorstand der Gemeinde Jossgrund
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Gemeindevorstand der Gemeinde Biebergemünd
- EnergieNetz Mitte
- unitymedia / Vodafone Hessen
- Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
- IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
- Polizeipräsidium Südosthessen
- Tennet TSO
Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange haben abgegeben:
1. Pledoc
2. Eisenbahn Bundesamt
3. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
4. Landesverband der jüdischen Gemeinden
5. Amt für Bodenmanagement Büdingen
6. Gascade
7. Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen
8. Deutsche Bahn
9. RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst
10. Kreiswerke Main-Kinzig
11. Telekom
12. MKK 63.21 Kreisentwicklung
13. Landesamt für Denkmalpflege Hessen
14. Regierungspräsidium Darmstadt
Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit
- keine
Nach Auffassung der Verwaltung kann der im Anhang beigefügte Abwägungs-vorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung als Gesamtpaket beschlossen werden, da es sich zumeist lediglich um Hinweise handelt, die ent-sprechend in die Planungsunterlagen eingearbeitet wurden.
Somit kann anschließend die zweite Offenlage gem. BauGB durchgeführt werden (redaktionell ergänzte Unterlagen finden Sie in der Anlage).
Beschlussvorschlag:
Magistrat:
Der Magistrat der Stadt Bad Orb empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung fol-genden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb hat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage" vorgebrachten Anregungen sowie die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und sonstigen Stellen geprüft und beschließt hiermit darüber gemäß der Abwägung zu I.
2. Auslegung/ Beteiligung der Öffentlichkeit
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
3. Beteiligung der Behörden
Die betroffenen Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Sie haben innerhalb eines Monates ihre Stellungnahmen abzugeben.
4. Bekanntmachung
Der Beschluss über die Auslegung des Bebauungsplanes ist ortsüblich be-kannt zu machen."
Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenversammlung fasst nachfolgenden Beschluss:
Anlage/n:
I. Abwägungsvorschlag
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Beschlussauszug_17.06.2020 (209 KB) | |||
![]() |
2 | BP_Freiflaechenphotovoltaikanlage_Planteil (958 KB) | |||
![]() |
3 | BP_Freiflaechenphotovoltaikanlage_Textteil (825 KB) | |||
![]() |
4 | BP_Freiflaechenphotovoltaikanlage_Planteil_LP (234 KB) | |||
![]() |
5 | BP_Freiflaechenphotovoltaikanlage_Textteil_LP (289 KB) | |||
![]() |
6 | BP_Freiflaechenphotovoltaikanlage_Anlage_1_LP_Faunistische Untersuchung (1295 KB) | |||
![]() |
7 | 2.0-Abwägung-1-Verfahren-BBpl.-Freiflaechenphotovoltaikanlage-2020-05-07 (6446 KB) |