Öffentliche Bekanntmachung
der Wasserversorgung Bad Orb GmbH,
Geigershallenweg 31, 63619 Bad Orb
Der Aufsichtsrat der Wasserversorgung Bad Orb GmbH hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 nachfolgende Änderung der im Amtsblatt der Stadt Bad Orb – Kurstadt im Spessart Nr. 21/2001 vom 13.10.2001 öffentlich bekannt gemachten Anlage II, zuletzt geändert am 04.12.2019 zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBL I S. 750, 1067), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBI. I S. 2010) beschlossen:
1.) Die Ziffern 4.1, 4.2, 4.2.1 und 4.2.2 erhalten folgenden Wortlaut:
4.1 Für die Einbindung des Anschlusses in die Verteilerleitung und Verlegung der Hausanschlussleitung,im öffentlichen Verkehrsraum einschließlich Erdarbeiten und Straßenwiederherstellung ein Grundbetrag von 1.500,00 Euro.
4.2 Für die Verlegung der Hausanschlussleitung auf dem Privatgrundstück, gemessen von der Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperreinrichtung, einschließlich der Rohrgraben- und Stemmarbeiten (Mauerdurchführung) für den Ifdm. 110,00 Euro.
4.2.1 Bei Durchführung der Leitungsverlegung in bauseits verlegtem Leerrohr ermäßigt sich der Meterpreis der Ziffer 4.2 auf lfdm. 60,00 Euro.
4.2.2 Bei Durchführung der Erd-, Stemm- und Verfüllarbeiten in Eigenleistung ermäßigt sich der Mehrpreis der Ziffer 4.2 auf lfdm. 60,00 Euro.
2.) Vorstehende Änderung tritt mit Wirkung ab 01. Mai 2026 in Kraft.
Bad Orb, 27.03.2026
gez. Walter
Geschäftsführer