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Versammlungen

Versammlung
Person hält Schild mit Aufschrift hoch

Nach dem Versammlungsgesetz hat jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Versammlungen teilzunehmen.

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe anmelden.

Hierzu findet anschließend ein Kooperationsgespräch mit den beteiligten Stellen und Behörden statt.

Dazu benötigten Unterlagen sind:
  • Ausgefüllter Antrag (siehe Randleiste)
  • Name und Anschrift des Veranstalters (Privatperson oder Organisation)
  • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters, dies kann nur EINE zu benennende Person sein.
  • Datum, Uhrzeit, Ort (bei Demo Strecke) der Versammlung
  • Thema bzw. Anlass
  • Geschätzte Teilnehmerzahl
  • Zahl der Ordner

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