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20.02.2024

Ehrenamtspreis des Jahres 2024 für außerordentliches ehrenamtliches Engagement -Vorschläge erbeten-

Die Kommission für Soziales, Familie, Sport, Kultur und Ehrenamt sowie der Magistrat verleihen den „Ehrenamtspreis für außerordentliches ehrenamtliches Engagement“. Ausgezeichnet werden können Einzelpersonen, Vereine und Institutionen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich und uneigennützig für das Gemeinwesen engagiert haben.
Die Kriterien, nach denen der Preis vergeben wird, richten sich nach Nachhaltigkeit, Vorbildwirkung, Innovation, Motivation und Transparenz von Aktivitäten, die im vergangenen Jahr erbracht wurden. Hierunter können wiederkehrende Aktionen als auch einmalige Maßnahmen fallen, die die Einzelperson, der Verein oder die Institution federführend gestaltet hat. Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Orb sowie Vereine, Verbände und andere Institutionen und Vertreter der städtischen Gremien. Die für den Ehrenamtspreis Vorgeschlagenen sollen ihren Wohnsitz in Bad Orb haben.

Vorschläge für die Auszeichnung sind bis 08. März 2024 mit der Bezeichnung "Ehrenamtspreis der Stadt Bad Orb" an den Magistrat der Stadt Bad Orb zu richten.

Bad Orb, 20.02.2024

DER MAGISTRAT DER

STADT BAD ORB

Gez. Tobias Weisbecker

Bürgermeister

Wappen
Stadtwappen mit St. Martin auf einem Pferd

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