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04.09.2023

Solaranlagenrichtlinie

Bürgerinnen und Bürger können ab sofort einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro für die Anschaffung einer Balkonsolaranlage bei der Stadt Bad Orb beantragen
Titelbild BalkonsolaranlagenRiLi
Titelbild der Balkonsolaranlagenrichtlinie

Ein Beitrag zur Energiewende mit vielen Namen: Balkonkraftwerk, steckerfertige Erzeugungsanlage, Mini-Photovoltaik-Anlage. All dies benennt eine kleine Solarstromanlage mit bis zu 600 Watt Leistung, welche Strom für den Eigenverbrauch im Haushalt erzeugt. Dem Kauf und der Nutzung dieser Anlagen soll nun ein finanzieller Anreiz Aufschwung geben: Für das Jahr 2023 wurde ein städtisches Förderprogramm für Privathaushalte aufgelegt. Hier kann ab sofort bei der Stadtverwaltung Bad Orb ein Antrag auf Zuschuss für die Anschaffung einer Balkonsolaranlage gestellt werden.

Die Idee hinter den Minikraftwerken: Solarmodul(e) an einer sonnigen Stelle aufstellen, Stecker rein und selbst erzeugten Strom sofort nutzen. Eine Installation bzw. Aufstellung der Zellen ist z.B. am Balkongeländer, an der Fassade, auf der Terrasse oder auch im Garten möglich. So können sogar Mieter ihren eigenen Strom produzieren. Rund 400 Kilowattstunden bringt eine 600 Watt-Anlage pro Jahr. Dies entspricht circa einem Jahresverbrauch eines Kühlschranks und eines Gefrierschranks.

Die Förderrichtlinie wurde auf Initiative des Ortsverbands der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Leben gerufen. Für 2023 konnten insgesamt 5.000 Euro in den städtischen Haushalt eingestellt werden. Pro Antragsteller und Anlage wird ein Zuschuss in Höhe von 100 Euro gewährt. Weitere Informationen zu Balkonkraftwerken, die Förderrichtlinie und das Antragsformular können auf der Website der Stadt Bad Orb unter www.stadt-bad-orb.de/Natur-Umwelt/ heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag kann per Post an die Stadtverwaltung oder per Mail an klimaschutz@bad-orb.de übermittelt werden.



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