Antrag per Post oder persönlich

Beantragung auf dem Postweg

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung  finden Sie den Wahlscheinantrag, welchen Sie ausfüllen, unterschreiben und  per Post, per Fax oder per E-Mail  zurück ans Wahlamt senden. Sie können ihn auch in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen. Ihre Briefwahl-Unterlagen erhalten Sie auf dem Postweg.

Formloser Antrag

Es ist ratsam, jedoch nicht unbedingt notwendig, den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten. Der Antrag kann auch formlos schriftlich, z.B. auch als E-Mail oder mündlich beim Wahlamt der Stadt Bad Orb gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich! Folgende Angaben sind zwingend erforderlich

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift 

Beantragung im Wahlamt

Die Stadtverwaltung richtet ab Beginn der Frist zur Beantragung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen (sechs Wochen vor dem Wahltag) im Rathaus ein Wahlamt ein. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und mitnehmen oder vor Ort direkt die Briefwahl ausführen. Bitte denken Sie an die Vereinbarung eines Termins vor dem Besuch des Rathauses! Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Termin möglich.

Abholung durch eine/n Bevollmächtigte/n

Auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist die Möglichkeit gegeben, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen, die Unterlagen zu beantragen und abzuholen. Die Vorlage dieser von der wahlberechtigten Person unterschriebenen Vollmacht ist hierfür zwingend erforderlich. Bitte denken Sie an die Vereinbarung eines Termins vor dem Besuch des Rathauses! Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Termin möglich.

Fristen zur Beantragung

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr be­antragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr möglich, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung,  wobei der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden könnte. Hierbei müssen natürlich immer die Postlaufzeiten beachtet werden.