Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige, auf Dauer ausgerichtete und mit der Absicht der Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit. Der Beginn eines selbstständigen Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle im stehenden Gewerbe muss gleichzeitig bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und das Amtsgericht informiert.

Anzeigepflichtige Personen sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG - jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter und Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis) 
  • juristische Personen, wobei die Aufgabe der Anzeige durch die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter bei GmbH und Vorstand bei AG) zu erledigen ist

Zu den nicht anzeigepflichtigen Tätigkeiten zählen u.a.:

  • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Karten legen, Sterne deuten 
  • Urproduktion
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Was muss ich mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag
  • im Vertretungsfall Vertretungsvollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt je Gewerbeanmeldung 33,00 EUR.

Rechtsgrundlage

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)