In meinem Bestätigungsschreiben werde ich aufgefordert mich vorzustellen. Was ist darunter zu verstehen?
Nach Übernahme Ihrer Vormerkung und Sichtung wird Ihnen eine Eingangsbestätigung übermittelt. In dieser werden die Sorgeberechtigten gebeten, sich vorzustellen. Darunter versteht man eine einmalige Datenüberprüfung der Personen zu den gemachten Angaben in der Vormerkung (durch Ausweis des/der Sorgeberechtigte(n) + Ausweis oder Geburtsurkunde des Kindes). Dieser Vorgang dient ausschließlich der Datensicherheit und gewährleistet gesicherte und überprüfte Daten im System.
Die Vorstellung im Sinne einer einmaligen Datenprüfung der im Anmeldeverfahren erfassten Personen (Sorgeberechtigte und Kind) kann in der Stadtverwaltung Bad Orb bei den zuständigen Mitarbeitern vorgenommen werden, sowie bei einem Termin in einer Betreuungseinrichtung.