Können die gebuchten Betreuungszeiten verändert werden?

Auf schriftlichen Antrag kann die Betreuungszeit verändert werden. Dieser Antrag muss mindestens mit einer Vorlauffrist von 3 Wochen zum Monatsende gestellt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass die Genehmigung eines Antrages abhängig von der freien Kapazitäten ist.