Kinderschutz

Werden in unserer KiTa gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt, so sind wir verpflichtet, diesen nachzugehen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insofern erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen.

Die Eltern und ggf. das Kind sind einzubeziehen, wenn hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.

In unserer Einrichtung gibt es hierfür mindestens eine geschulte Erzieherin .