Krankheiten/ Medikamentengabe
Als Gemeinschaftseinrichtung ist eine Kindertagesstätte eine Örtlichkeit, in der sich Krankheitserreger schnell verbreiten können.
Daher ist es zum Schutz aller wichtig, dass beim Auftreten von Krankheiten eine gute und zeitnahe Information erfolgt.
Wir bitten Sie daher, uns umgehend zu informieren, wenn Ihr Kind erkrankt ist.
Laut Infektionsschutzgesetz müssen wir bei der Infektion mit den nachfolgend aufgelisteten Krankheiten auf einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein eines ärztlichen Attests bestehen, bevor Ihr Kind wieder von uns betreut werden kann.
Ebenfalls sind wir verpflichtet, diese Krankheiten durch Aushang bekanntzugeben.
(u.a. Keuchhusten, Scharlach, Windpocken , Masern, Mumps, Röteln, Bindehautentzündung, ggf. Läusebefall )
Ist ein Kind erkrankt, erfordert dies stets verantwortungsvolles und umsichtiges Handeln sowie auch den nötigen Zeitraum zur Gesundung.
Wir bitten Sie daher im Interesse Ihres Kindes, aber auch aus Rücksicht auf und zum Schutz der anderen Kinder und des Personals, Ihr Kind erst dann wieder in die Kita zu bringen, wenn es die Krankheit überstanden hat und ansteckungsfrei ist.
In der Kita gilt ein Kind als krank, wenn es Anzeichen einer Infektionskrankheit zeigt, Fieber, Erbrechen oder Durchfall hat, über Schmerzen klagt und dabei weint oder sich offensichtlich nicht wohlfühlt.
Da das kranke Kind möglichst schnell Schutz, Schonraum und elterliche Pflege braucht, werden bei Verdacht auf eine Krankheit, die Eltern umgehend informiert und gebeten, die Kinder abzuholen und es werden ggf., Empfehlungen einen Arzt aufzusuchen, ausgesprochen. Dabei erfolgt der Hinweis auf im Hause schon vorhandene, saisonbedingte Krankheiten.
Das Verabreichen von Medikamenten durch das Personal ist in der Kita nicht erlaubt. Hier bildet die einzigen Ausnahmen die Ausgabe von Notfallmedikamenten (z. B. Epilepsie , Asthma, etc.)und die Medikation von chronisch kranken Kindern ( z. B.: Diabetes) , jedoch auch nur mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten und ggf. eines Arztes.