Umgang mit Krankheiten

Die Kindertagesstätte ist eine Gemeinschaftseinrichtung, in der sich Krankheitserreger schnell verbreiten können.

Gerade Neuankömmlinge sind in der ersten Zeit anfälliger für bestimmte Erkrankungen, da ihnen unter Umständen noch entsprechende Abwehrkräfte fehlen.

Aber auch Personen mit einem geschwächten Immunsystem und Allergiker sind  stärker gefährdet.

Falls ihr Kind krankheitsbedingt die Kita nicht besuchen kann, möchten wir sie bitten, es umgehend bei uns zu entschuldigen.

Dies erleichtert uns die Organisation im Tagesablauf und das Beantworten von Fragen beim Fehlen eines Kindes.

Sollte ihr Kind an einer ansteckenden Kinderkrankheit wie * Masern, * Mumps, * Röteln,

* Keuchhusten, * Scharlach, * Windpocken sowie * Bindehautentzündung und * Läusebefall leiden, verlangt (siehe Infektionsschutzgesetz, welches sie mitden Aufnahmeformularen im Kindergarten erhalten) die Kindertagesstätte ein ärztliches Attest bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bevor ihr Kind wieder zu uns kommt.

 

Diese genannten Erkrankungen werden wie vorgeschrieben auch durch Aushang an der Eingangstür bekanntgegeben.

Die Erkrankung eines Kindes erfordert stets ein verantwortungsvolles und umsichtiges Handeln, zu Hause aber auch in der Kita.

Bitte geben Sie ihrem Sohn / ihrer Tochter ausreichend Zeit, sich von einer Erkrankung zu erholen und schicken die Betroffenen erst wieder zu uns, wenn sie ansteckungsfrei sind.

Dies sollte im Interesse ihres eigenen Kindes geschehen, aber ebenso aus Rücksicht und Schutz der Gesamtgruppe und des Personals.

Falls sich ihr Kind in der Kita unwohl fühlt und über bestimmte Krankheitssymptome oder Schmerzen klagt, rufen wir sie selbstverständlich gleich an.

Dies kann unter Umständen ein sofortiges Abholen des Kindes erfordern. Bitte haben sie dafür Verständnis!

Auch wenn wir bemerken, dass ihr Kind sich unwohl fühlt und  kränkelt, werden wir sie ansprechen und gegebenenfalls auch um eine Erholungsphase ihres Kindes bitten.

Wir dürfen in unser Kita keine Medikamente verabreichen, egal welcher Art.

Ausnahme: Notfallmedikamente für Allergiker; dies bedarf einem schriftlichem

                  Einverständnis von Eltern und Arzt.