Umgang mit erhöhtem Entwicklungsrisiko

Wenn das pädagogische Personal aufgrund seiner Beobachtungen Anzeichen eines erhöhten Entwicklungsrisikos feststellt
(z. B. hinsichtlich einer starken Entwicklungsverzögerung oder drohenden oder bestehenden Behinderung), ist es verpflichtet, die Eltern darüber zu informieren und entsprechend zu beraten.

So soll mit den Eltern das weitere Vorgehen abgestimmt und erörtert werden, ob und welche Fachdienste hinzugezogen werden sollen, mit dem Ziel, das Kind innerhalb und außerhalb der Einrichtung entsprechend seinen spezifischen Bedürfnissen zu fördern.