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Private Förderung

Anreizprogramm für private Immobilien

Die Stadt Bad Orb hat die Notwendigkeit der städtebaulichen und gestalterischen Aufwertung ihres Stadtzentrums erkannt und sich das Ziel der Stärkung und Belebung gesetzt. Private Maßnahmen und Investitionen, die zur Aufwertung der Innenstadt und zur Reduzierung von Problemstellungen beitragen, sollen daher im Rahmen des Anreizprogramms für Investitionen unterstützt werden. Im Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ soll dieses Anreizprogramm zur Verbesserung des Stadtbilds, Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum und zur Anpassung/ Vermeidung des Klimawandels beitragen.

Ziel der Anreizförderung ist die Steigerung der städtebaulichen Qualität der Immobilien und des öffentlichen Raumes und damit die Attraktivität der Innenstadt. Das Anreizprogramm ist ein ergänzendes Finanzierungsinstrument mit dem Ziel, zusätzliches privates Kapital zu aktivieren. Es bietet Eigentümer:innen die Möglichkeit, bauliche Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung umzusetzen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Zuwendungsempfänger im Rahmen des Anreizprogramms sind private Eigentümer von Grundstücken und Erbbauberechtigte (Erbbauvertrag auf mindestens 66 Jahre) des zu fördernden Objektes im Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ des Programms der Stadt Bad Orb gemäß der Richtlinie zur Anreizförderung von baulichen Maßnahmen privater Bauherren.

Für welche Maßnahmen kann eine Förderung beantragt werden?

Das Anreizprogramm bezieht sich innerhalb des Fördergebietes auf bauliche Maßnahmen (insbesondere Fassaden) mit Wirkung auf den öffentlichen Raum, auf Ladenlokale / Geschäftsflächen sowie auf Maßnahmen mit positiven Auswirkungen für den Klimaschutz (insbesondere der Energieeinsparung und Begrünung).

Wichtig: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die noch nicht begonnen wurden! Lassen Sie sich daher zunächst beraten und stellen Sie dann einen Förderantrag!

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

  • Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden zur Herstellung zeitgemäßen Wohnraums u.a. Dämmung und Umgestaltung von Fassaden und Dächern einschließlich Fenstern, Schaufenstern, Türen, Toren.
  • Modernisierung und Instandsetzung von Ladenlokalen und Geschäftsflächen zur Sicherung und Reaktivierung eines vielfältigen Versorgungs- und Dienstleistungsangebotes.
  • Modernisierung und Instandsetzung von Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum zur Aufwertung der Gestaltqualität des Stadtbildes.
  • Maßnahmen zur Entsiegelung privater Freiflächen, Innenhöfe und Stellplätze zur Erhöhung des Durchgrünungsgrades zum Beispiel Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung sowie zur Verbesserung des Mikroklimas und der Versickerung von Regenwasser.
  • Maßnahmen, die der Reduzierung von Barrieren / Herstellung von Barrierefreiheit in und zu Gebäuden und damit der Erreichbarkeit und Nutzbarkeit insbesondere von Ladenlokalen dienen.
  • Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zur Aufwertung von Ladenlokalen, auch durch energetische Verbesserung.
  • Die Umgestaltung von Leerständen und Geschäftsflächen in Wohnraum, insbesondere in Randlagen des Fördergebietes.
  • Maßnahmen zu klimagerechtem Bauen im Privatsektor zur Verbesserung der gesamtstädtischen CO2-Bilanz.

Wie hoch kann die Förderung sein?

Das Anreizprogramm kann je Immobilie Maßnahmen mit bis zu 25,00 % der förderfähigen Kosten bezuschussen, maximal jedoch 19.999,00 EUR. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000,00 EUR.

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung zur Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt.

Wie wird ein Vorhaben beantragt und durchgeführt?

Die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sind gemäß den Haushaltsansätzen der Stadt Bad Orb begrenzt. Fördermittel anderer Förderstellen (bspw. Denkmalschutz, kfw, BAFA, Lokale Ökonomie) sind bei Antragsstellung vorrangig zu prüfen und anzugeben. Eine Doppelförderung für dieselbe Einzelmaßnahme aus mehreren Förderprogrammen ist auszuschließen.

Wenn Sie sich für die Anreizförderung Ihrer Immobilie interessieren, dann gehen Sie nach den hier aufgelisteten Schritten von 1 bis 10 vor:

1. Vorab-Beratung und Kontakt

Vor Beginn Ihrer Maßnahme ist zwingend die kostenfreie Beratung durch das Kernbereichsmanagement und des Fachdiensts Bauverwaltung der Stadt Bad Orb in Anspruch zu nehmen.

Interessierte können sich unter dem “Kontakt“ Formular oder bei nachfolgender Ansprechpartnerin melden.

Frau Jane Amrhein

Infrastruktur, Stadterneuerung

Frankfurter Straße 2
Zimmer 3.03
63619 Bad Orb

2. Antrag einreichen

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in der Anreizförderung ist nach vorheriger fachlicher Beratung durch das Kernbereichsmanagement vor Beginn der Durchführung bei der Bewilligungsstelle einzureichen.

Die Bewilligungsstelle ist:

Frau Jane Amrhein

Infrastruktur, Stadterneuerung

Frankfurter Straße 2
Zimmer 3.03
63619 Bad Orb

3. Prüfung des Antrages

Nach Eingang des Antrages werden die eingereichten Unterlagen zeitnah durch das Kernbereichsmanagement geprüft und dem Magistrat der Stadt Bad Orb zur Beschlussfassung vorgelegt

4. Modernisierungsvereinbarung

Nach der Beschlussfassung durch den Magistrat der Stadt Bad Orb wird den Antragstellenden die Entscheidung übermittelt. Im Falle einer Bewilligung der Maßnahme unterzeichnen der Magistrat der Stadt Bad Orb und die Antragstellenden die Modernisierungsvereinbarung.

5. ERST AB JETZT: Beginn der Durchführung der Maßnahme

Erst jetzt (mit dem Stichtag der Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung und keinesfalls vorher!) können die Antragstellenden mit Ihrer Masnahme beginnen.

Zu beachtende Fristen: Die beantragte Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung der Modernisierungsvereinbarung begonnen werden und ein Jahr nach Förderzusage abgeschlossen sein.

6. Abnahme

Nach Abschluss der Durchführung erfolgt eine Schlussabnahme der Maßnahme durch das Kernbereichsmanagement.

7. Verwendungsnachweis

Vor Auszahlung der Fördermittel sind die Einzelrechnungen in Form einer Kostenzusammenstellung mit den entsprechenden Zahlungsbelegen dem Kernbereichsmanagement vorzulegen.

8. Auszahlung der Fördermittel

Der Zuschuss wird nach erfolgreicher Fertigstellung der Baumaßnahme sowie ggf. deren Abnahme ausgezahlt.

9. Aufbewahrungspflicht

Alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen einschließlich der Belege sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

10. Veröffentlichung

Nach Abschluss der Maßnahme werden Angaben über das Vorhaben (einschließlich Fotos) veröffentlicht. Am geförderten Objekt wird an geeigneter Stelle auf die Förderung hingewiesen.


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