Bürger benötigen die Erlaubnis für das Betreiben eines Reisegewerbes. Eine sogenannte Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte muss beantragt werden. Der Antrag kann nur in Verbindung mit der persönlichen Vorsprache gestellt werden. Aufgrund verschiedener Auskünfte der zu beteiligenden Stellen, kann die Erteilung der Reisegewerbekarte bis zu 4 Wochen dauern!
Folgende Unterlagen sind vorzulegen, oder mit Antragstellung anzufordern:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- 1x aktuelles Lichtbild
- Kopie des Personalausweises
- ggf. Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Kopie des Reisepasses
Die Verwaltungsgebühr beträgt 300,00 € - die Reisegewerbekarte hat eine unbefristete Laufzeit.
Hinzu kommt eine weitere Gebühr für die Gewerbeanzeige in Höhe von 25,50 €, sowie 7,50 € für die Anmeldebestätigung.