Straßenreinigung u. Winterdienst
Die Kommunalen Dienste Bad Orb sind originär für den Winterdienst auf Gehwegen, Straßen und Plätzen zuständig, die durch die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Bad Orb nicht auf den Anlieger übertragen werden können.
Wie die Schneeräumung erfolgen muss und welche Pflichen Sie als Bürger hinsichtlich des Winterdienstes haben, regelt die Straßenreinigungssatzung. Diese können Sie unter Dokumente auf dieser Seite downloaden.