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Geburt

Anzeige einer Hausgeburt

Geburt
Hand eines Neugeborenen Kindes wird gehalten

Da es in Bad Orb kein Krankenhaus oder eine Geburtsklinik gibt, sind Geburten in Bad Orb selten geworden. Und doch kommt hin und wieder eine Hausgeburt vor, vielleicht weil es so geplant ist oder der Nachwuchs es eilig hat.

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Das Heißt, wenn ein Kind in Bad Orb geboren wird, ist das Standesamt Bad Orb zuständig.

 Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder      Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede      andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus      eigenem Wissen unterrichtet ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

 Rechtsgrundlagen

  • §§ 18 ff.      Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 33 Personenstandsverordnung      (PStV)

 Welche Unterlagen werden benötigt?

è  bei miteinander verheirateten Eltern

  • Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
  • oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister

è  bei nicht miteinander verheirateten Eltern

  • Geburtsurkunde der Mutter

è  falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

  • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • ggf. die Sorgeerklärungen

è  Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

è  Bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

 Welche Gebühren fallen an?

  • Geburtsanzeige:      kosten- und gebührenfrei
  • Geburtsurkunde      für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe gebührenfrei
  • zusätzliche      Urkunden: jeweils 11,00 € (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der      gleichen Art 5,50 €)

 

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