Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist der Beweis dafür, dass Sie nicht vorbestraft sind. Einträge darin können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag kann nur persönlich unter Vorlage des Personalausweises /Reisepasses im Meldeamt der Stadt Bad Orb gestellt werden. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
Sie können das Führungszeugnis beim Bürgerservice in Bad Orb beantragen, sofern Sie hier mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Da das Führungszeugnis nicht im Bürgerservice direkt gedruckt wird, sondern beim Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt wird, müssen Sie mit einer Bearbeitungszweit von ca. zwei, gegeben falls vier Wochen rechnen
Alternativ kann der Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen. Für den Online-Antrag über das Online-Portal werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.
Führungszeugnis online beantragen
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es:
- einfaches Führungszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
Fordert eine Behörde ein Führungszeugnis wird dieses direkt an die Behörde versandt. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
Führungszeugnisse für private Zwecke bzw. für Private Arbeitgeber werden an die eigene Meldeadresse gesendet.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Gebühren:
- alle Arten (Führungszeugnisse, erweiterte Führungszeugnisse, europäische Führungszeugnisse): 13,00 Euro
Erweitertes Führungszeugnis:
Seit 1. Mai 2010 kann ein Arbeitgeber von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Schutzbefohlene betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die viel mit Minderjährigen zu tun haben wie zum Beispiel Schulbusfahrer/innen, Sporttrainer/innen Leiter/innen von Jugendgruppen. Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
Europäisches Führungszeugnis
Hinweis über neue Rechtslage: Seit dem 31.08.2018 wird für alle Personen, die eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten eines anderen europäischen Staates besitzen ein normales Führungszeugnis erstellt, welches die Angaben aus anderen europäischen Staaten automatisch enthält. Es besteht keine Wahlmöglichkeit. Für die Antragstellung ist es wichtig, alle Staatsangehörigkeiten der antragstellenden Person zu erfassen. Das Führungszeugnis kostet dann ebenfalls nur noch 13 Euro. Die Bearbeitungszeit erhöht sich aufgrund der Antwortzeiten der anderen Staaten (aktuell 20 Tage) auf 4-5 Wochen.
Bisher mussten Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, im Heimatland sowie in Deutschland Führungszeugnisse beantragen.
Seit 27. April 2012 kann für diesen Personenkreis ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" ausgestellt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates.
Die Antragstellung erfolgt dabei für alle Personen, die in Bad Orb mit Hauptwohnsitz gemeldet sind im Bürgerbüro. Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz weitergleitet. Dieses bittet den betreffenden Mitgliedsstaat um Mitteilung des Inhalts des dortigen Strafregisters. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Prüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.