Gewerbeamt
Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige, auf Dauer ausgerichtete und mit der Absicht der Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit. Der Beginn eines selbstständigen Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle im stehenden Gewerbe muss gleichzeitig bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und das Amtsgericht informiert.
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