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Online Anhörung

Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf den jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal anzumelden. Hier können beispielsweise Beweisfotos aufgerufen werden oder es besteht die Möglichkeit, sich in den Verfahren zu äußern. Die Antwort wird unmittelbar dem Verfahren zugeordnet und es entfallen Postwege und Portokosten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Forderung direkt per Mastercard, Visa oder giropay zu begleichen.

Sorge, dass die Daten und Fotos für andere Internetnutzer sichtbar sind, muss nicht bestehen. Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank aufgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert.

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