Katzenschutzverordnung - Kastration und Katzenschutz
Eigentlich als Haustier Nummer 1 in Deutschland leben rund zwei Millionen Katzen auf unseren Straßen. Verwildert, extrem scheu und meist krank streunen sie durch unsere Städte und Gemeinden.
Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, wächst die Population sehr rasch. Mit der Vermehrung steigt auch die Gefahr der Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten
Noch immer lassen Katzenbesitzer ihre unkastrierten Tiere frei herumlaufen und nehmen damit in Kauf, dass sie sich ungehindert vermehren. Zur Bekämpfung hat Bad Orb daher ab dem 25.05.2023 eine Katzenschutzverordnung.Diese gilt für alle Freigänger Katzen (Katzen denen Zugang ins Freie gewährt wird), ab dem 5. Lebensmonat.
Als Halter sind Sie verpflichtet Ihre Freigänger Katzen:
- Kastrieren zu lassen
- Eine Kennzeichnung mittels Mikrochip vornehmen zu lassen
- in einer Haustier-Registerdatenbank (z. B Tasso oder Findefix) zu registrieren
Ausnahmen:
Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.