Fahrzeugummeldung
Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, auch Ihr Fahrzeug muss umgemeldet werden.
Sollten Sie innerhalb von Bad Orb oder aus einer Stadt/Gemeinde des Main-Kinzig-Kreises um- bzw. zuziehen, kann die Ummeldung ihres Fahrzeuges beim Meldeamt erfolgen. Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die zuständige Zulassungsstelle des Main-Kinzig-Kreises.
Zur Fahrzeugummeldung wird benötigt:
- Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Bad Orb gemeldet sein
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bish. Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bish. Fahrzeugschein)
- Allgemeine Vollmacht (falls nicht persönlich erscheinen)
Hinweis:
Fahrzeuge welche bereits im Landkreis zugelassen sind:
Vorlage Kennzeichen nur, wenn Fahrzeug noch zugelassen und Umkennzeichnung erwünscht ist.
Die Gebühr für die Änderung des Kraftfahrzeugscheines beträgt 10,80 Euro .
Der Führerschein hingegen muss nicht geändert werden.