Grundsteuer

Grundsteuer A und B

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer "A" (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer "B" (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Die Erhebung ist in Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz (GG) und im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt. Das Aufkommen der Grundsteuer fließt den Gemeinden zu.

Die derzeitigen Hebesätze betragen

1. GRUNDSTEUER

a) für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 185 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 585 v. H.

Grundsteuerreform Informationen zu den Änderungen ab 2022

Die Änderungen betreffen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks bzw. Eigentumswohnung.

16.03.2022