Wo finde ich Hilfe?
Gesundheit und finanzielle Unabhängigkeit ist ein wichtiger persönlicher und gesellschaftlicher Wert. Ihre Bedeutung wird oft erst bei Krankheit oder mit zunehmendem Alter erkannt.
Wenn also das Leben nicht mehr aus eigenen Mittel bestritten werden kann, in Schieflage gerät oder auch im Alter beschwerlicher wird, dann ist oft guter Rat oder ein kompetenter Ansprechpartner nötig. Koordinationsstelle für unterschiedliche Hilfen in den verschiedensten Lebenslagen ist der Main-Kinzig-Kreis.
Die Stadt Bad Orb gibt Formulare des Main-Kinzig-Kreises aus.
Folgende Formulare sind für Sie bei uns im Bürgerservice an der Infothek erhältlich:
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Antrag auf Weitergewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt etc.
- Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen nach dem SGB XII
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II)
- Antrag auf Wohngeld
Die ausgefüllten Formulare können bei der Stadtverwaltung zur Weiterleitung an das zuständige Amt zurückgeben werden.
Weiter bieten wir Ihnen an:
Die Ausgabe, Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen
an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln:
- Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
Die Ausgabe von Anträgen des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales – Versorgungsamt - Fulda
- Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht – Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – (SGB IX) –
- Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht – Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) –
Sprechzeiten des Versorgungsamtes Fulda in Wächtersbach
an jedem 2. Mittwoch im Monat in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Wächtersbach, Schloß 1, Zimmer Nr. 2.03, Sprechstunden durch.
Termine im 2. Halbjahr 2024: 10.07., 14.08., 11.09., 09.10., 13.11., 11.12.
In Elterngeldangelegenheiten kann vor Ort keine Beratung erfolgen!
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.