Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben, können Sie unter weiteren Voraussetzungen einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie kürzer in Deutschland leben. Jugendliche können ab 16 Jahren selbst einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
In einem ersten Beratungsgespräch beraten wir Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Sie erhalten das Antragsformular und eine individuelle Liste über die erforderlichen Unterlagen.