Stehendes Gewerbe
Gewerbeanmeldung
Anzeigepflichtige Personen sind:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG - jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter und Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis)
- juristische Personen, wobei die Aufgabe der Anzeige durch die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter bei GmbH und Vorstand bei AG) zu erledigen ist
Zu den nicht anzeigepflichtigen Tätigkeiten zählen u.a.:
- sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Karten legen, Sterne deuten
- Urproduktion
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der gewerblichen Tätigkeit erfordern eine Ummeldung.
Gewerbeabmeldung
Die Einstellung eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen und dauerhaften Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie bei der Betriebeverlegung in einen anderen Bezirk, vor. Die Aufgabe muss gleichzeitig bei der Gemeinde angezeigt werden.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag
- im Vertretungsfall Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt je Gewerbeanmeldung/-ummeldung und Abmeldung 25,50 €, sowie 7,50 € für die Gewerbebescheinigung.
Rechtsgrundlage
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)