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Zweitwohnungssteuer

Zweitwohungssteuer
Blick auf eine blaue und rote Tür

Im Jahr 2014 hat die Stadt Bad Orb die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Gegenstand der Besteuerung ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Rechtsgrundlage für die Erhebung sind das Kommunalabgabengesetz und die örtliche Zweitwohnungssteuersatzung.

Zur Berechnung und Höhe der Zweitwohnungssteuer dürfen wird auf beigefügtes  FAQ zur Zweitwohnungssteuer sowie die Erklärungsformulare verweisen.



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