Verkehrstipps
Verhaltenstipps für schwierige Verkehrslagen in Bad Orb
Liebe Mitbürger,
an dieser Stelle möchte ich Ihnen ein paar Tipps für schwierige Verkehrssituationen in Bad Orb geben. Aus der täglichen Praxis weiss ich, dass es es einige Stellen gibt, an denen öfter Unklarheit über die Vorfahrtlage herrscht. Meist ist es kein böser Wille, doch aus Unkenntnis macht man hier und da Fehler. Vielleicht kann ich mit den folgenden Hinweisen die eine oder andere Gefahrenstelle „entschärfen“.
Herzlichst,
Oliver Huth, Fahrlehrer
Rechts-Vor-Links-Regelung Ecke Martinusstrasse/Gewerbestrasse.
Hier gibt es immer Probleme, wenn drei Fahrer gleichzeitig ankommen und der aus der Gewerbestrasse Kommende nach links abbiegen möchte. Dann schauen sich meist die Beteiligten ratlos an und derjenige mit dem grössten Auto gibt Gas. Im rechten Bild ist diese Situation dargestellt. Da keine Verkehrszeichen aufgestellt sind, gilt hier die Grundregel „Rechts vor Links“. Eigentlich ganz einfach oder?
Da wir den Bus von rechts haben, müssen wir warten. Der Bus hat den Golf von rechts und ist ebenfalls wartepflichtig. Der Golf ist Linksabbieger und muss deshalb den geradeaus fahrenden Gegenverkehr (uns) durchlassen.
Wer darf denn nun zuerst fahren?
Keiner hat Vorfahrt. Es muss sich untereinander verständigt werden – da fängt das nächste Problem an: Wem gebe ich denn ein Zeichen?
Dem Bus zu winken, wäre aus unserer Sicht falsch, da er ja dann dem Golf die Vorfahrt nehmen müsste. Wir können deshalb nur dem Golf ein Zeichen geben und ihn vor uns durchwinken. Daraufhin hat der Bus keinen mehr von rechts und kann fahren. Als Letzter fahren wir, wenn aus der Gewerbestrasse kein Fahrzeug mehr kommt.
Abknickende Vorfahrtstrasse Ecke Bahnhofstrasse/Ludwigstrasse
Hier wird es immer gefährlich, wenn die „Blinkmuffel“ unterwegs sind. Manch einer hat vor vielen Jahren gelernt, er müsse nicht blinken, wenn er dem Verlauf einer Vorfahrtstrasse folgt. Dies ist heute falsch, es muss definitiv geblinkt werden, wenn man hier links weiter fahren möchte, da es sich um ein „Abbiegen“ handelt.
Aus Richtung der Grossturnhalle könnte ein Fahrer kommen und die Salmünsterer Strasse in Richtung Bahnhof verlassen wollen. Wenn der vom Bahnhof Kommende nicht blinkt, denkt der von der Turnhalle Kommende dass er sicher geradeaus fahren möchte und fährt los. Hat es sich aber um einen Blinkmuffel gehandelt, der Richtung Aufenau fahren möchte, ist der grosse Knall vorprogrammiert…
Blinken Sie deshalb hier bitte richtig: Zum Geradeausfahren gar nicht, zum Folgen der Vorfahrtstrasse nach links!
Der rote Punkt auf Bushaltestellenschildern
Für etwas Verwirrung hatte vor einigen Jahren der rote Punkt auf manchen Bushaltestellen-Schildern gesorgt, nachdem falsch lautende Artikel von Politikern zu diesem Thema in der örtlichen Presse erschienen waren.
Es war damals zu lesen gewesen, dass an diesen Bushaltestellen diejenigen Busse, die mit Warnblinklicht stehen, nicht überholt werden dürften.
Das ist von der Definition her falsch, denn es werden laut Gesetz nur fahrende Fahrzeuge „überholt“, an stehenden Fahrzeugen wird „vorbeigefahren“.
Das Vorbeifahren an öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Strassenverkehrsordnung genauestens geregelt. Steht ein öffentlicher Bus an einer Haltestelle, so darf vorsichtig vorbeigefahren werden, nötigenfalls ist stehen zu bleiben. Hat er beim Stehen das Warnblinklicht eingeschaltet, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden – dies gilt auch im Gegenverkehr.
Fährt ein Bus und nähert sich mit gesetztem Blinker nach rechts einer Haltestelle, so darf er überholt werden. Nur wenn er beim Annähern das Warnblinklicht einschaltet, darf er nicht mehr überholt werden.
Eine Regelung in dem Sinne, dass sich der rote Punkt auf Haltestellenschildern an den normalen Verkehrsteilnehmer richtet, wäre unsinnig, denn wie könnte sonst ein Fremder wissen, was es mit dem roten Punkt in Bad Orb auf sich hat? Somit kann sich der rote Punkt nur an einen richten: an den Busfahrer. Diesem signalisiert der rote Punkt, dass er an diesen Haltestellen bitte das Warnblinklicht einschalten möge.
Verkehrssituation Ludwig-Schmank-Straße
Bei der Ludwig-Schmnack-Straße handelt es sich gemäß Beschilderung und Ausbau um einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich häufig auch Spielstraße genannt. Innerhalb dieses Bereiches gilt:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig, Rechts-vor-Links gilt nicht, sofern nicht durch Beschilderung eine abweichende Regelung getroffen wird.