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Feueranmeldung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle, Lagerfeuer

Feuer
Bild von einem großen Feuer

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in erster Linie sollte für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen die Kompostierung vorgezogen werden. Ist dies nicht durchführbar, besteht immer noch die Möglichkeit den Grünschnitt.....
 Erst wenn all diese Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden können, sollte das Verbrennen der Abfälle in Frage kommen. 
 

Für die zukünftige Anmeldung eines Lagerfeuers oder für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist das Merkmal am Anmeldeformular zu beachten.

Neue Regeln bei der Anmeldung

Das Meldeverfahren von Feuern an das Gefahrenabwehrzentrum des Main-Kinzig-Kreises hat sich seit 15.11.2022 geändert. Ab diesem Zeitpunkt ist eine digitale Übermittlung durch die Kommunen möglich, die dann ab 01.01.2023 zur Pflicht wird.

Dies bedeutet, dass ab sofort nur noch vollständig ausgefüllte und gut leserliche Feueranmeldungen bearbeitet werden können. Neu ist auch, dass ein Lageplan oder eine Bilddatei, aus der die Lage der Feuerstelle in der Gemarkung Bad Orb ersichtlich ist, der Anmeldung beigefügt werden muss um die Feuerstelle auf einer Übersichtskarte digital zu erfassen.

Bei unvollständigen Feueranmeldungen besteht die Gefahr, dass diese nicht übermittelt werden können und somit in der Folge kostenpflichtige Feuerwehreinsätze erforderlich werden können. Die Stadtverwaltung bittet zudem, ab sofort nur noch das aktuelle Formular zur Feueranmeldung zu verwenden.


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