Haushalt und Berichte
Der Haushaltsplan ist ein für jedes Haushaltsjahr aufzustellendes, systematisch gegliedertes Planwerk. Er beinhaltet die dem Haushaltsjahr wirtschaftlich zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen, im Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Ein-und Auszahlungen sowie
im Haushaltsjahr vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren.
Der Haushaltsplan besteht nach § 1 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem
Stellenplan . Der Gesamthaushalt besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt (§ 1 Abs. 2 GemHVO), die wiederum in Teilhaushalte zu gliedern sind (§ 1 Abs. 3 GemHVO).
Sie haben hier die Möglichkeit unseren aktuellen Haushaltsplan sowie die Haushaltspläne der Vorjahre einzusehen.